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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Provisionsbedingungen 


1. Geschäftsgegenstand


Geschäftsgegenstand ist das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Vermietung, der Erwerb und der Verkauf von Grundstücken, wohn- und gewerblichen Immobilien im weiteren Sinne von Wohnungen, Einfamilienhäuser, Grundstücke, Büros, Einzelhandelsimmobilien, Gastronomieflächen und Hotels, die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch das Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.

2. Weitergabe von Informationen und Daten an Dritte

Die Weitergabe unserer Angebote und Informationen an Dritte insbesondere Exposés und deren Inhalt ist grundsätzlich ohne Zustimmung nicht zulässig. Alle von uns durchgegebenen Daten, Informationen und Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und  gibt Daten zum Angebot oder Informationen über zuständige Kontaktpersonen (z.B Eigentümerdaten) dieses Angebotes an Dritte weiter und schließt

der Dritte aufgrund dessen einen Vertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen.

Weitere Schadensersatzansprüche wegen unzulässiger Weitergabe von Informationen gegen den Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.

3. Angebote

Die Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Makler nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Provisionsanspruch

Alle Maklerprovisionen, die nach dem Inkrafttreten am 23. Dezember neu abgeschlossen werden, sind unter den neuen Provisionsvorschriften zu betrachten. Nach den neuen Provisionsregelungen aus § 656 c BGB oder § 656 d BGB dürfen Verkäufer und Käufer nur zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichtet werden, wenn beide Parteien einen Maklervertrag mit dem Immobilienmakler abschließen. Gewerbliche Transaktionen fallen nicht unter das Gesetz zur Provisionsteilung. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages verpflichtet sich der Vermieter oder Verkäufer, eine Provision zu zahlen.

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé und wird auf den Kaufpreis des Hauptvertrages bzw. die vereinbarte Miete. 

Die MANAI Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. 

Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne die Teilnahme der MANAI Immobilien GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der MANAI Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage zu des Provisionsanspruches zu erteilen.

5. Entstehen des Provisionsanspruchs

 Der Nachweis bzw. die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der MANAI Immobilien GmbH im Falle des Ankauf oder einer Anmietung. Der Anspruch der MANAI Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der MANAI Immobilien GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der MANAI Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der MANAI Immobilien GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht, statt kauf soweit tausch statt kauf oder Miete. 

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung, unabhängig davon. Dass der Beginn des Hauptvertrages zeitlich später eintritt.

7. Provisionsberechnung

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete bleiben Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt. Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird die durchschnittliche monatliche Nettomiete- oder Pachtmiete auf die Gesamtfestlaufzeit des Hauptvertrages als Berechnungsgrundlage berechnet und für die Bemessung der Provision zugrunde gelegt. 

Für die Tätigkeit der MANAI Immobilien GmbH gilt folgende Provisionshöhe:

7.1 Kauf 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 4% zzgl. MwSt. Die Berechnung der Provision resultiert aus Basis der vereinbarten notariell beurkundeten Gesamtpreises einschließlich aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen und ist vom Auftraggeber/Käufer an uns zu zahlen.

7.2 Vermietung und Verpachtung 

Bei Mietverträgen beträgt die zu zahlende Provision das 2,38-fache der Monatsmiete, bei gewerblichen Mietverträgen das 3-fache der Monatsmiete. Bei einer Vertragslaufzeit ab 5 und unter 10 Jahren beträgt die Provision 3,5 Netto-Monatsmieten und bei Hauptverträgen mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren 4 Netto-Monatsmieten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8. Tätigkeiten für Dritte

Die MANAI Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

9. Haftungsausschluss

Hinsichtlich des Inhalts der Angebote ist die MANAI Immobilien GmbH auf Informationen von anderen (insbesondere dem Vermieter und dem Verkäufer) angewiesen. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Angaben des Vertragspartners übernimmt die MANAI Immobilien GmbH die Gewähr nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sämtliche Angebote sind freibleibend Zwischenverkauf bzw. - Vermietung bleiben vorbehalten.

10. Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der MANAI Immobilien GmbH unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Fotokopie des Vertrages zu übersenden.

11. Datenschutz

Der Auftraggeber willigt ein, dass die MANAI Immobilien GmbH Personen- und/oder objektbezogene Daten, die sich aus dem Maklervertrag und/oder seiner Durchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umgang an etwaige Interessenten mit der Maßgabe der vertraulichen Behandlung übermittelt. Der Auftraggeber und die MANAI Immobilien GmbH verpflichten sich , die ihnen jeweils anvertrauten Personen- oder firmenbezogenen Daten nur für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zu nutzen und die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - zu beachten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personen- oder firmenbezogene Daten nach Abschluss des Hauptvertrages und nach Erfüllung des Maklervertrages unverzüglich zu löschen und etwaige überlassene Datenträger dem Makler unaufgefordert herauszugeben. Die für die Unterlagen bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bleiben davon unberührt. 

12. Pressemitteilung / sonstige Veröffentlichung

Wenn vom Auftraggeber eine Presseerklärung und/oder eine sonstige Veröffentlichung im Rahmen der erfolgten Transaktion abgegeben wird, ist der Auftraggeber verpflichtet uns als vermittelndes Maklerunternehmen zu benennen. Für den Fall, dass der Hauptvertragspartner eine solche Presseerklärung vornimmt, wird auf eine Benennung von der MANAI Immobilien GmbH als beratendes bzw. vermittelndes Unternehmen hingewirkt. Die MANAI Immobilien GmbH ist zu einer eigenen Pressemitteilung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt.

13. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und bereit zur Teilnahme nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Maklervertrages bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die gilt auch für die Aufhebung der Schriftform bzw. des Schriftformerfordernisses

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Maklers. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Köln.

AGB: Text
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